Genau so, wie wir einerseits bei der Verleihung unserer blaugoldenen Tafel von den Gastwirten erwarten, dass sie die an eine gepflegte, qualitativ überdurchschnittliche Küche sowie an einen freundlichen Gästeempfang und makellosen Service gestellten Anforderungen erfüllen, haben anderseits die Gastgeber das Recht, von uns als Mitglieder Freundlichkeit und Anstand zu erwarten.
- Wir nehmen Rücksicht, sind tolerant und verständig, wenn das Restaurant Hochbetrieb hat, die Küche und der Service Engpässe haben.
- Wir erkundigen uns vorgängig telefonisch, ob noch Plätze frei und die gewünschten Fisch-Spezialitäten am betreffenden Tag erhältlich sind. Gleichzeitig lassen wir uns einen Tisch reservieren.
- Sofern wir im betreffenden Restaurant nicht schon bekannt sind, geben wir uns den empfangenden Gastwirten, bzw. dem Personal gegenüber als Mitglieder der Tafelgesellschaft zu erkennen. Wir sind uns dabei bewusst, dass wir als solche nicht das Recht haben, besondere Privilegien in Anspruch zu nehmen.
- Bei unbefriedigender Qualität von Fischgerichten oder ungenügender Serviceleistung bemühen wir uns, freundlich, sachlich und konziliant auf die Mängel aufmerksam zu machen. Finden wir allerdings im betreffenden Betrieb kein Verständnis für unsere Klagen, melden wir die Vorfälle schriftlich (am besten im Internet) der Geschäftsstelle zu Handen der Vorsteherschaft, die für Alles Weitere zuständig ist.
- Im umgekehrten Fall sind wir Gastwirten und ihrem Personal gegenüber - Küche nicht vergessen! - auch mit mündlich, schriftlich oder allenfalls in Form eines Trinkgelds zu übermittelndem Lob nicht sparsam, wenn unsere fischkulinarischen Wünsche erfüllt oder gar übertroffen worden sind. Von Lobesanzeigen (im Guide und im Internet enthalten) machen wir Gebrauch.