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Zweck und Statuten / Facts & Figures

Gründung und Entwicklung

Die gastronomisch-kulinarische Gesellschaft von Freunden der gepflegten Fischküche ist am 4. September 1969 im Gasthof «Sternen» in Walchwil am Zugersee als Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB gegründet worden. Seither ist die Organisation in allen Landesteilen (und neuerdings auch im benachbarten Ausland) stetig erfreulich gewachsen. Sie setzt sich heute aus rund 2'000 Fischliebhabern als Gesellschafter/innen (über 1'000 Mitgliedschaften), aus über hundert begnadeten Fischkochkünstlern als Gastro-Gesellschaftern und aus zwei Dutzend Berufsfischern zusammen, die eine eigene Gesellschafterkategorie bilden. Gesellschafter/innen können alle werden, die besonderen Wert auf die kulinarische Bedeutung des Fisches - namentlich des Süsswasserfisches - und dessen makellose Zubereitung legen.

Sinn und Zweck

Die Gründer haben im selbstgeschaffenen «Gesetz» festgelegt, dass es ihnen in erster Linie darum geht, die Fischkochkunst im Gastgewerbe landauf, landab zu fördern. Insbesondere soll den edlen Fischen aus unseren heimischen Gewässern die gebührende kulinarische Ehre angetan werden. Das Ziel wird durch die Auszeichnung von Gaststätten mit hervorragender Fischküche zu erreichen versucht. Einem solchen Restaurant wird die blaue Tafel mit dem goldenen Fisch-Signet verliehen. Diese Auszeichnung ist kein Orden «auf Lebenszeit», sondern muss jedes Jahr neu bestätigt werden und wird entzogen, wenn der Betrieb den in den Kriterien für das Prädikat Fischküche mit Auszeichung festgeschriebenen Ansprüchen nicht genügt. Die Tafelgesellschaft gibt ausserdem für Ihre Mitglieder alljährlich einen umfassenden „Guide Fischelin“ heraus, in welchem die „Goldenen Fisch-Restaurants“ mit Ihren Spezialitäten ausführlich beschrieben sind.

Die Auszeichnungstafel

Die Auszeichnung kann ebenso sehr einem kleinen Fischbeizli mit gepflegtem Service wie einer bestbekannten Hostellerie verliehen werden. Restaurateure oder anderweitig im Gastgewerbe tätige Gastronomen können ebenfalls Gesellschafter werden, haben damit aber noch keinen Anspruch auf die blaugoldene Tafel. Diese Auszeichnung erfolgt vielmehr aufgrund eines längeren, anonym durchgeführten Testverfahrens nach festgelegten Kriterien und braucht die Empfehlung des Netzmeisters und die Stimmenmehrheit der Vorsteherschaft.

Organisatorisches

Für die Respektierung der statutarischen Ziele der Tafelgesellschaft zum Goldenen Fisch sorgt eine von der Generalversammlung alle drei Jahre zu wählende, aus 7 bis 9 Tafelherren und -damen bestehende, ehrenamtlich tätige Vorsteherschaft. Der Vorsitzende wird Tafelmeister genannt. Für die Pflege des geselligen Lebens rund um den Fisch ist die Tafelgesellschaft gesamtschweizerisch in regionale Netze (Sektionen) gegliedert, die von ebenfalls ehrenamtlichen Netzmeistern/Netzmeisterinnen geleitet werden. Diese haben insbesondere die Aufgabe, für die Gesellschafter/innen in den ausgezeichneten Betrieben der Gastro-Gesellschafter ihres Zuständigkeitsbereichs freundschaftsfördernde, stilvolle Aktivitäten in Form von sogenannten Netztreffen durchzuführen. Kernpunkt solcher Netztreffen ist jeweils ein speziell komponiertes, mehrgängiges Fischmahl zu einem, gemessen an den gebotenen Leistungen, besonders entgegenkommenden Preis. 

Beiträge

Die von den verschiedenen Gesellschafterkategorien zu entrichtenden Beiträge, die es der Tafelgesellschaft ermöglichen, ihren Sinn und Zweck zu erfüllen, werden durch die jährliche Generalversammlung festgelegt. Für die Kategorien Gesellschafter und Berufsfischer beträgt dieser Jahresbeitrag derzeit pro Gesellschafteradresse (mit bis zu zwei erwachsenen Personen im gleichen Haushalt) CHF 100.-. Als Gegenleistung erhalten alle den jedes Jahr gründlich überarbeiteten «Guide Fischelin» als informativen Wegweiser zu den ausgezeichneten Fischrestaurants; ferner die Einladungen zu den festlichen, ausgesprochen preis-/leistungsbewussten Netztreffen in den Netzen ihrer Wahl und die Einladung zum Jahresfest als einzigem gesamtschweizerischen Anlass in wechselnden Regionen des Landes sowie vier Ausgaben der Gesellschafts-Zeitschrift «Der Goldene Fisch - Le Poisson d'Or – Il Pesce d’Oro» mit vielen fischfreundlichen und fischkritischen Informationen.

Allgemeines

Die Institution des 'Goldenen Fisches' ist in kurzer Zeit zu einem nicht zu unterschätzenden Faktor des Gastgewerbes und der Fischkochkunst geworden. Sie fördert den gesunden Wettbewerb der Gastronomen und spornt deren kreative Fantasie an. Sie ist aber auch der schweizerischen Berufsfischerei www.schweizerfisch.ch und damit letzten Endes unseren Gewässern von grossem Nutzen. 

 

 

Geschäftsstelle, Hauptstrasse 13, 3303 Zuzwil / BE

 

Zahlungsverbindung:

IBAN: CH56 0900 0000 8002 4225 1 / BIC: POFICHBEXXX